Im Zusammenhang mit der Brustvergrößerung durch Implantate kommt häufig auch die sogenannte Kapselfibrose zur Sprache. Sie stellt ein spezifisches Komplikationsrisiko des Eingriffs dar, das nicht während der Operation oder unmittelbar danach auftritt, sondern sich im Laufe der Zeit entwickeln kann. Was genau steckt hinter einer Kapselfibrose? Woran lässt sie sich erkennen? Und welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es? Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr.
Die Kapselfibrose wird auch als Kapselkontraktur bezeichnet. Sie kann nach einer Brustvergrößerung mit Implantaten auftreten. Denn um jeden Fremdkörper bildet der menschliche Organismus eine weiche Gewebehülle – so auch um Brustimplantate. Für gewöhnlich ist diese Hülle (auch Kapsel genannt) weder fühlbar noch sichtbar. Durch bislang noch nicht eindeutig geklärte Ursachen kann sich die Gewebehülle jedoch verhärten. Durch die Gewebeverhärtung schrumpft die Kapsel um das Implantat herum. Bei einer starken Verhärtung resultiert daraus ein Zusammendrücken des Implantats, was zu Schmerzen und Formveränderungen führen kann. Bei einer fortgeschrittenen Kapselfibrose ist zumeist die Entfernung des Implantats zu empfehlen.
Nach einer Brustvergrößerung sind viele Frauen schnell verunsichert, wenn sie Schmerzen oder Verhärtungen in der Brust verspüren. Nicht in jedem Fall muss es sich dabei um Anzeichen für eine Kapselfibrose handeln. Die Beschwerden können auch vorübergehend durch eine Überbelastung ausgelöst werden. Das ist innerhalb des ersten Jahres nach der OP nichts Ungewöhnliches und kann während dieser Zeit des Öfteren auftreten. Auch eine Entzündungsreaktion kann ähnliche Beschwerden hervorrufen und muss nicht zwangsläufig auf eine Kapselfibrose hindeuten. Dennoch ist es gut, wenn Frauen ihren Körper beobachten und Veränderungen nicht einfach ignorieren. Eine ärztliche Rücksprache ist in jedem Fall empfehlenswert, jedoch sollten Patientinnen nicht sogleich in Panik verfallen, wenn sie kleine Beschwerden an der Brust bemerken.
Ob eine Implantatverkapselung vorliegt, kann letztendlich nur ein Spezialist untersuchen und feststellen. Es gibt typische Anzeichen, bei denen sich die Patientinnen bei ihrem Arzt vorstellen sollten, um abklären zu lassen, ob eine Kapselfibrose vorliegt. Hierzu zählen:
Die Verhärtung der Gewebekapsel kann unterschiedlich stark sein. Die Erkrankung wird nach Baker in verschiedene Stadien eingeteilt. Hierbei ist Grad I der Normalzustand, bei dem sich eine weiche Gewebekapsel um das Implantat bildet. Die Brust sieht natürlich aus und fühlt sich weich an. Grad II beschreibt eine leichte Kapselfibrose, bei der eine minimale Verhärtung des Gewebes vorhanden ist. Äußerlich zeigen sich bei Grad II noch keine Veränderungen. Bei Grad III treten hingegen sichtbare Verformungen der Brust auf. Unter Schmerzen leiden die Patientinnen in der Regel aber noch nicht. Grad IV stellt eine ausgeprägte Kapselfibrose dar, bei der sichtbare und tastbare Verhärtungen beziehungsweise Verformungen der Brust vorliegen. Zudem begleiten Schmerzen die äußerlichen Veränderungen.
Eine leichte Kapselfibrose muss nicht in jedem Fall behandelt werden. Liegen keine Beschwerden vor, müssen vorerst keine weiteren Handlungsschritte ergriffen werden. Begleitschmerzen können in der Regel medikamentös gelindert werden. Zeigen sich zudem Entzündungserscheinungen, werden für gewöhnlich auch Entzündungshemmer verordnet.
Ist die Kapselfibrose stärker ausgeprägt, ist auf jeden Fall eine Therapie nötig. Teilweise können bereits spezielle Medikamente, Massagen oder Ultraschalltherapien helfen, die Kapselfibrose ohne einen chirurgischen Eingriff zu behandeln. Sind die Risiken und Beschwerden durch die Gewebeverhärtung hoch, stellt meist eine operative Entfernung der Kapsel und des Implantats den geeigneten Behandlungsschritt dar.
Die Kosten für die Behandlung einer Kapselfibrose lassen sich nur anhand einer persönlichen Untersuchung bestimmen. Sie richten sich unter anderem nach dem Grad der Kapselfibrose und der Art sowie dem Umfang der Behandlung. Die Kosten für ästhetisch motivierte Eingriffe tragen die Patienten für gewöhnlich selbst. Auch die Kosten für Folgebehandlungen solcher Eingriffe werden von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, selbst wenn diese eine medizinische Indikation haben. Im persönlichen Beratungsgespräch klärt der Experte für Plastische und Ästhetische Chirurgie gern individuell und ausführlich über die Behandlungsmöglichkeiten und die jeweiligen Kosten auf.
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