Lipödeme sind krankhafte Veränderungen, die die Fettzellen des Unterhautgewebes betreffen. Sie äußern sich in voluminösen Beinen und treten teilweise auch an den Armen auf. Die übrigen Körperareale wie beispielsweise der Bauch, die Hände oder die Füße können hingegen schlank bleiben, sodass eine Disproportion erkennbar wird. Lipödeme sind für die betroffenen Frauen häufig nicht nur ein äußerlich sichtbarer Makel, sondern sie führen in der Regel auch zu Beschwerden und Schmerzen. Hierzu zählen unter anderem „schwere Beine“, Druckempfindlichkeit, eine erhöhte Neigung zu blauen Flecken und Bewegungseinschränkungen. Das Lipödem verläuft in verschiedenen Stadien. Es handelt sich somit um eine fortschreitende Erkrankung, die mit der entsprechenden Lipödem-Therapie eingedämmt werden kann. Mit welchen Kosten ist eine Lipödem-Behandlung verbunden? Trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten?
Auf die Diagnose Lipödem folgen zunächst konservative Behandlungsmaßnahmen, um einer Verschlimmerung der Erkrankung bestmöglich entgegenzuwirken. Vor allem das regelmäßige Tragen von Kompressionsstrümpfen ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Die enganliegende Spezialkleidung sorgt dafür, dass der Druck im Gewebe erhöht wird, was sogleich mehrere Funktionen erfüllt:
Zusätzlich zur Kompressionstherapie finden eine umfassende Aufklärung und Schulung zur Erkrankung und Therapie, manuelle Lymphdrainagen, Bewegungstherapie und eine gezielte Hautpflege statt. All diese Maßnahmen werden als Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) zusammengefasst. Es handelt sich um eine sogenannte Zwei-Phasen-Therapie, die sich aus Entstauungsphase und Erhaltungsphase zusammensetzt. Bei einer frühzeitigen Diagnose eines Stadium-1-Lipödems kann die Entstauungsphase teils übersprungen werden.
Die KPE heilt ein Lipödem nicht, sondern verbessert die Symptome und wirkt der Zunahme des Lipödems entgegen. Sie muss daher fortwährend angewandt werden. Die Behandlungskosten, die dabei anfallen, werden für gewöhnlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Um eine nachhaltige Verbesserung zu erzielen, bietet sich eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) an. Mithilfe einer dünnen Kanüle werden die krankhaften Fettzellen dauerhaft aus dem Körper entfernt. Teilweise können mehrere Behandlungssitzungen notwendig sein, um die Fettzellen zu entfernen, da immer nur eine gewisse Menge pro Sitzung entfernt werden kann.
Weiterentwicklungen der Fettabsaugung wie die Vibrationsliposuktion können das Absaugen zudem erleichtern und dafür sorgen, dass pro Sitzung eine größere Menge Fett entnommen werden kann als mit der „Standardtechnik“. Die Vibrationsliposuktion besitzt eine vibrierende Kanülenspitze, die die Fettzellen aus dem Gewebe löst.
Die OP-Dauer hängt von der zu entfernenden Menge an Fettgewebe ab. Für gewöhnlich liegt sie zwischen ein und drei Stunden. Bei der Lipödem-Behandlung befinden sich die Patientinnen in der Regel unter Vollnarkose. Eine Behandlung mit örtlicher Betäubung bietet sich bei kleineren, wenig umfangreichen Absaugungen an.
In der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie wird die Fettabsaugung meist aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen, da einige hartnäckige Fettdepots sich nicht mit Sport oder Diäten reduzieren lassen. Die Liposuktion dient der harmonischen Körperkonturierung und -optimierung. Eine Behandlungsmethode zum Abnehmen oder ein Ersatz für eine gesunde Lebensführung stellt sie hingegen nicht dar. Zu den häufigen „Problemzonen“, die die Patienten behandeln lassen möchten, zählen der Bauch, die Hüften, die Flanken, das Gesäß, die Oberschenkel, die Oberarme sowie der Hals („Doppelkinn“).
Ein Lipödem ist für viele Frauen nicht nur ein ästhetischer Störfaktor, sondern auch mit Schmerzen und anderen Beschwerden verbunden. Vor allem bei höheren Stadien des Lipödems sind die Einschränkungen hinsichtlich der Bewegungsfreiheit und der Lebensqualität meist sehr stark.
Trotz der medizinischen Gründe ist eine Kostenübernahme für eine Liposuktion beim Lipödem nicht in jedem Fall möglich. Ein neuer Gesetzesbeschluss, der Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, besagt, dass eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Fettabsaugung beim Lipödem möglich ist. Zu den Voraussetzungen gehören ein entsprechendes ärztliches Gutachten, das ein Lipödem im Stadium 3 oder 4 bescheinigt, sowie der Nachweis, dass bereits konservative Maßnahmen stattgefunden haben.
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