Bei chirurgischen Eingriffen an der Brust haben viele Frauen die Sorge, dass sie im Nachhinein Probleme mit der Stillfähigkeit haben oder diese sogar gänzlich verlieren. Vor allem junge Frauen, die den Wunsch nach einer Brustvergrößerung mit Implantat hegen, denken natürlich auch an die eventuellen Auswirkungen bezüglich einer Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit. Die Frage, ob das Stillen nach der Brustvergrößerung noch möglich ist, fällt in den individuellen Beratungsgesprächen sehr oft. Eine ausführliche, auf die jeweiligen Voraussetzungen ausgerichtete Einschätzung und Antwort erhalten die Patientinnen demnach in der persönlichen Beratung mit dem Experten. Einen ersten Überblick zu dem Thema Stillen trotz Brustvergrößerung möchten wir Ihnen mit dem folgenden Beitrag geben.
Bei der sogenannten Schönheitschirurgie handelt es sich für gewöhnlich um ästhetisch motivierte Eingriffe. Eine medizinische Notwendigkeit liegt vergleichsweise selten vor. Daher können die Patientinnen die gewünschten Behandlungen und die individuelle Familienplanung aufeinander abstimmen. Denn vor allem bei körperformenden und brustchirurgischen Eingriffen ist es möglich, dass eine folgende Schwangerschaft sich auf das erzielte Ergebnis auswirkt und erneut zu einem unliebsamen Erscheinungsbild führt. Andersherum stellt sich auch die Frage, ob eine operative Behandlung negative Folgen für eine spätere Schwangerschaft oder Stillzeit haben kann. Müssen beispielsweise Brustimplantate entfernt werden, wenn die Frau ihrem Kinderwunsch nachgehen und das Baby auch stillen möchte?
Außer Frage steht hingegen das Thema „Schönheitsoperationen während der Schwangerschaft“. Ist die Patientin schwanger oder liegt die Entbindung des Kindes noch nicht so weit zurück, wird kein chirurgischer Eingriff vorgenommen, der nicht medizinisch notwendig ist. Weder die (werdende) Mutter noch das Kind werden vermeidbaren Risiken ausgesetzt. Frühestens ein halbes bis ein Jahr nach der Geburt des Kindes sollte die Planung der Brustoperation oder der anderen gewünschten ästhetischen Behandlung angesetzt werden. Immerhin benötigt der Körper einige Zeit, sich von Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit zu erholen.
Zu Einschränkungen der Stillfähigkeit kommt es im Allgemeinen dann, wenn bei der Operation die Milchkanäle oder die Brustwarze verletzt werden. Erfahrungsgemäß ist das Risiko hierbei recht gering. Statistisch leiden etwa zwei Prozent der Frauen mit Brustimplantaten unter einer eingeschränkten Stillfähigkeit beziehungsweise unter einer Stillunfähigkeit. Ein gewisses Risiko lässt sich bei einer brustchirurgischen Behandlung nie gänzlich ausschließen. Jedoch gibt es Verfahren und Techniken, die das Risiko reduzieren. So kann das Implantat beispielsweise über einen operativen Zugang in der Unterbrustfalte oder im Bereich der Achseln eingesetzt werden. Hierbei ist das Risiko für Funktionseinschränkungen geringer als bei einem Schnitt am Brustwarzenhof.
Die Brustvergrößerung ist ein ganz individueller Eingriff, der genauestens an die Patientin angepasst wird. Bei der Beratung und Planung der OP kann der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie auch einschätzen, wie hoch das Risiko für eine Stillunfähigkeit beziehungsweise für funktionelle Einschränkungen ist. Selbstverständlich wird er die Patientin dahingehend aufklären, informieren und eventuelle Alternativen ansprechen.
Auch bei einer Brustverkleinerung ist es theoretisch möglich, dass die Milchkanäle oder die Brustwarze so verletzt werden, dass ein Stillen nur noch eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Erfahrungsgemäß ist das Risiko dann gegeben, wenn ein Versetzen der Brustwarze notwendig ist. Bei einer Brustverkleinerung ohne Neupositionierung der Brustwarze fällt das Risiko vergleichsweise gering aus. Auch hier wird der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie anhand der individuellen Befunde und Planungen im Rahmen des Beratungsgesprächs auf dieses Thema eingehen und die Patientin dementsprechend aufklären. Pauschale Aussagen lassen sich hingegen nicht treffen.
Sowohl die Brustvergrößerung als auch die Brustverkleinerung zielen nicht auf eine Funktionsveränderung der Brust ab. Es werden lediglich die Größe und die Form der Brust verändert. Das bedeutet, dass die Milchdrüsen erhalten bleiben und der Milchfluss auf ganz natürliche Weise erfolgt, selbst wenn ein Implantat vorhanden ist. Ob das Brustimplantat dabei vor oder hinter dem Brustmuskel liegt, spielt für die Stillfähigkeit in der Regel keine Rolle. In beiden Fällen ist das Stillen nach wie vor möglich. Auch die Form des Implantats – rund oder tropfenförmig – hat keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Brust.
Sie wünschen sich eine Brustvergrößerung und möchten sich gern persönlich von einem Experten für Brustchirurgie beraten lassen? Gern steht Ihnen Dr. Andreas Grimm als erfahrener Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zur Seite. Bei der ausführlichen Beratung in der Praxis Grimm Ästhetik in Erlangen geht Dr. Grimm auch auf Ihre Fragen und Anliegen ein. Anhand einer sorgsamen Untersuchung und Planung des Eingriffs bespricht Dr. Grimm auch das Thema Stillen mit Brustimplantaten. Einen Termin für eine unverbindliche Beratung können Sie ganz einfach mit unserem Praxisteam vereinbaren. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!
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